21 Feb 2020

Die römischen Reeder

Abbildung 1: Piazzale delle Corporazioni in Ostia – Statio 18

 (Die Reeder aus Karthago auf eigene Kosten). Dieser Text ist auf dem Mosaikboden der Statio 18 auf dem großen Platz hinter dem Theater von Ostia zu lesen, wo Kaufleute und Reeder zu Beginn unserer Zeitrechnung für ihren Handel warben. In diesem Fall handelt es sich um die Reeder/Kapitäne von Schiffen aus Karthago. Aber wer waren diese sogenannten navicularii?

Kurzfassung von „The Roman navicularii: an investigation into the social, economic and legal position of shipowners in the Imperial period“ von Wim Broekaert (2006)

Im Allgemeinen lässt sich der Begriff navicularius (Singular von navicularii) am besten mit „Schiffsbesitzer“ übersetzen, obwohl dieser Begriff, wie sich noch zeigen wird, viel umfassender war. Der Behauptung Isidors von Sevilla und anderer, die navicularii seien Schiffbauer gewesen, sollte wenig Bedeutungbeigemessen werden1. Seine Aussage aus dem 6.Jahrhundert n. Chr. lautet: „….navicularius quiatantum est fabricator et artifex.“ (…. navicularius, weil er ausschließlich Schiffe baut und herstellt.) leitet sich wahrscheinlich von einer spätantiken Verordnung ab, die vorschrieb, dassein neuer navicularius, der für den Staat arbeiten sollte, seine Schiffe selbst stellen musste und dass die Einwohner der Provinz, in der der Reeder lebte, das Holz für den Bau liefern mussten. Die navicularii waren im Überseehandel und -transport aktiv. Hinter dieser allgemeinen Behauptung verbirgt sich jedoch eine weitaus
komplexere Realität.
In diesem Artikel beschränken wir uns auf die römischen navicularii zur Zeit des Römischen Reiches im westlichen Mittelmeerraum, also in jenem Teil des Reiches, in dem Latein gesprochen wurde. Tatsächlich sind die Quellen zu römischen Reedern aus der Zeit der Republik sehr spärlich.
Ab dem 1. Jahrhundert n. Chr. ändert sich dies, denn nun geben sowohl epigraphische als auch literarische Zeugnisse Aufschluss über den navicularius. Die Navicularia erfuhr im 3. und 4. Jahrhundert n. Chr. tiefgreifende Veränderungen, existierte aber mit Sicherheit noch bis ins 6. Jahrhundert. 

Abbildung 2: Schiffsmosaik aus dem Palazzo Diotallevi in ​​Rimini. (Foto: Frederico Ugolini)

Navicularius und einige verwandte Begriffe
Der Ursprung des Wortes „navicularius“ ist an sich schon Gegenstand von Diskussionen. Das Wort lässt sich offenbar auf „navicula“ (kleines Schiff) zurückführen, ergänzt durch das Suffix„-arius“, was so viel wie „der Führer eines kleinen Schiffes“ bedeuten würde. Das etymologische Wörterbuch von Emout und Meillet bestreitet jedoch einen Zusammenhang zwischen den beiden Wörtern.Laut diesem Wörterbuch ist „navicularius“ eine latinisierte Form des griechischen Wortes, griekse tekstdas im Übrigen annähernd dasselbe bedeutet. Diese Erklärung erscheint plausibler, schon allein deshalb, weil der Besitzer eines kleinen Schiffes schwer mit beispielsweise den großen Getreideschiffen von bis zu 10.000 Tonnen in Verbindung zu bringen ist.
Der „navicularius“ musste nicht unbedingt der Besitzer des Schiffes sein. Er betrieb es. War er auch der Besitzer, so war er gleichzeitig der „dominus navis“ (der Herr des Schiffes). Der „navicularius“ konnte das Unternehmen persönlich beaufsichtigen und mitarbeiten; er konnte aber auch Leute dafür anheuern und selbst im Hintergrund bleiben.
Es gab verschiedene Möglichkeiten, ein Schiff zu betreiben: Er konnte den Laderaum für seinen eigenen Handel nutzen und/oder Passagiere befördern. Er konnte den Laderaum auch anderen Händlern zur Verfügung stellen.

Abbildung 3: Der Laderaum eines Schiffes (Schifffahrtsmuseum San Severa)

Der folgende Kommentar des römischen Redners, Politikers, Juristen und Philosophen Marcus Tullius Cicero gibt eine genauere Sicht auf den Begriff des Navicularius:
Navicularii dicuntur, qui transferunt frumenta in urbem aut ubicumque est imperator“ („Wer Getreide nach Rom transportiert oder wohin der Kaiser ist, wird Navicularius“).)3
Die navicularii (Reeder) waren oft auch mit negotiatores (Händlern) verbunden. In vielen Fällen waren sie beides.
Der Betrieb eines Schiffes war eine teure Angelegenheit. Es mussten erfahrene Schiffer und Matrosen angeheuert werden, die nautae.Letztere Kosten könnten durch den Einsatz von Sklaven und Freigelassenen der Familie etwas gesenkt werden. Auch für die Gründung eines Unternehmens und die Wartung des Schiffes wurde Geld benötigt. Reeder gehörten im Allgemeinen zur wohlhabenderen Bevölkerung. Wenn der Reeder nicht fuhr, ernannte er einen Vertreter. Der „Magister Navis“. Wenn er selbst mitsegelte, wäre er auch der magister navis
Der Beruf des navicularius genoss kein hohes Ansehen und war offenbar eines führenden Römers unwürdig. Dies galt nicht nur für die navicularii, sondern, laut Cicero, für alle, die in der Nähe eines Hafens lebten und regelmäßigen Kontakt mit Seeleuten hatten:
Auch Städte in der Nähe des Meeres haben eine gewisse Verdorbenheit und wechselnde Werte. Sie gewöhnen sich an neue Sprachen und Bräuche und nicht nur Waren, sondern auch Bräuche werden aus dem Ausland importiert, so dass keine der traditionellen Institutionen rein bleiben kann. Und außerdem bleiben die Menschen, die in diesen Städten leben, nicht dort. Aber eine sich schnell ändernde Hoffnung und Meinung führt sie weit weg von zu Hause. Selbst wenn sie mit ihren Körpern an Ort und Stelle bleiben, bleiben ihre Gedanken wo anders und wandern. Nichts hat bisher so viel zum Untergang von Karthago und Korinth beigetragen, die schon lange gefallen sind, als der Irrtum und die Ablenkung ihrer Bürger, denn durch den Wunsch, Handel zu treiben und zu segeln, achteten sie nicht mehr auf die Bewirtschaftung des Landes und die Ausübung der Kriegskünste." 4

Abbildung 4: Cicero

Aristokraten wie Cicero, für die der Besitz von Grund und Boden das höchste Gut war, missbilligten allenfalls Handelsaktivitäten und damit verbundene Bestrebungen.
Ab dem Ende des ersten Jahrhunderts n.Chr. Neben einem unabhängigen Reeder könnte navicularius auch einen Reeder bezeichnen, der im Rahmen eines corpus arbeitet und als Handelspartner der Regierung im Rahmender annona, der Getreideverteilung unter der Bevölkerung, fungiert (siehe „Nahrung aus dem afrikanischen Getreide“).
In der Spätantike erhielt der navicularius eine andere Bedeutung. Er ist dann nicht mehr nur der Transportverantwortliche des Staates, sondern auch derjenige, der mit seinem Vermögen zur Finanzierung dieser Transporte beiträgt. Aus dem zweiten Jahrhundert v. Chr. Es gibtauch einen anderen Namen für den navicularius, den exercitor. Der römischeJurist Ulpian sagt dazu Folgendes: „Exercitor („Schiffseigentümer“) nennen wir nun die Person, der alle Einkünfte und Gewinne zufließen, unabhängig davon, ob sie Eigentümer des Schiffes ist oder das Schiff in Gänze vom Eigentümer mietet, sei es für einen bestimmten Zeitraum oder für immer.“5
Neben dem Begriff „exercitor“ wurden auch Begriffe wie „nauta“, „nauticus“, „nauclerus“ und „navarchus“ verwendet.  Alle diese Namen betrafen navicularii, die Transporte auf dem Seeweg durchführten. Ausnahmsweise könnte es sich auch um Binnenschiffer handeln, meist machte aber ein Zusatz wie amnicus (bezogen auf den Fluss), lyntrarius (Fährmann) oder codicarius (Flussschiffführer) deutlich, dass es sich um einen Schiffer handelt, der nur auf den Flüssen fährt.

Dominus navis
Wir haben bereits über den Eigner eines Schiffes gesprochen, des Dominus navis. Als Eigner kann er sein Schiff selbst steuern und ist dann auch navicularius, magister navis, gubernator und/oder negotiator.6
Er kann das Schiff auch betreiben oder vermieten lassen. Man kann davon ausgehen, dass die Mehrheit der navicularii Eigentümer der von ihnen betriebenen Schiffe war: Aus kommerzieller Sicht ist es logisch, dass er selbst über die Mittel verfügte, mit denen er seinen Beruf ausübte.
Wenn der dominus navis einen Vertrag mit dem Staat über den Transport von Gütern nach Rom hatte, brachte dies mehrere Vorteile mit sich. Unter Claudius wurde eine soziale Förderung versprochen und Nero gewährte ihnen eine Steuerermäßigung7.
Etwa Mitte des 2. Jahrhunderts n. Chr. die domini navium genoss eine Befreiung von der munera publica (öffentliche Schenkungen):
Wer Seeschiffe mit einer Tragfähigkeit von mindestens 50.000 modii oder fünf oder mehr Schiffe mit einer Nutzlast von jeweils mindestens 10.000 modii gebaut und diese zur Versorgung des römischen Volkes eingesetzt hat, wird von öffentlichen Pflichten befreit, solange diese Schiffe oder andere an ihrer Stelle jedoch nicht von dieser Ausnahme profitieren können, da sie kein Schiff im Rahmen der Lex Iulia repetundarum8 haben dürfen. Mit dieser Befreiung erhielten  sie die gleichen Privilegien wie die navicularii (Reeder) und negotiatores (Händler), die für die annona (Getreidetransport für den Staat) arbeiteten. Auch hierfür musste die domini navium einen Vertrag mit dem Staat abschließen. Die folgende Inschrift (CIL, 4142) aus der Zeit um 171 n. Chr. wurde in Ostia gefunden:

Junio 

Nach dem 2. Jahrhundert hören wir nichts mehr vom domini navium. Möglicherweise wurden sie in die Corpora Naviculariorum (Zunft der Reeder) aufgenommen, weil die Reeder die Schiffe meist selbst führten und daher nicht mehr zwischen einem navicularius und dem dominus navis unterschieden wurde. Natürlich erleichterte es die Kommunikation zwischen der Reederei und dem Staat.

Magister Navis
Es besteht kaum Unsicherheit über diese Position. Der magister navis (Kapitän) wurde vom navicularius zum Stellvertreter und Verantwortlichsten an Bord ernannt. Neben dem Kapitän konnte auch jemand anderes mit der Steuerung des Schiffes beauftragt werden, der gubernator. Erkonnte auch selbst das Ruder übernehmen, wie auf dem berühmten Wandgemälde der Isis Giminiana aus dem 2/3 Jahrhundert n. Chr. 9 

Abbildung 5: Eine Navis Codicaria (kleines Flussschiff). Der Magister/Gouverneur Farnaus sitzt oben links am Steuerrad.

Auf großen Schiffen überließ der Kapitän tatsächlich jemand anderem die technische Leitung und Kontrolle. Anschließend steht er an der Spitze aller anderen Seeleute,der nautae, und vertritt seinen Mandanten: „Wenn jemand nun einen Schiffskapitän ernennt, lässt er zu, dass mit ihm Verträge geschlossen werden.“10 Es versteht sich von selbst, dass dies in der Praxis häufig auf rechtliche Probleme stößt. Deshalb wurde zusätzlich zum normalen Mietvertrag für das Schiff und den Laderaum auch eine Versicherung abgeschlossen, die den Ersatz eines etwaigen Verlusts der Ladung garantierte.

Mercator und Negotiater
Während der Republik wurde zwischen diesen beiden Begriffen unterschieden. Ein Mercator war ursprünglich ein Kaufmann oder Händler, der in großem Umfang Waren handelte. Dies steht im Gegensatz zu einem Caupo, der nur einen kleinen Laden betrieb.
Ein Mercator musste oft reisen, um sein Gewerbe zu verkaufen. Ein Negotiater war ein auf Bankgeschäfte und Kredite spezialisierter Geschäftsmann. Zum Anfang des ersten Jahrhunderts n. Chr. die beiden Konzepte werden synonym.
Die negotiatores gaben in ihrem Beruf auch an, mit welchen Produkten sie handelten, etwa der negotiator frumentarius (Getreidehändler). Dies änderte sich während der Kaiserzeit und der mercator wurde tatsächlich zum kleinen lokalen Händler mit geringem Vermögen, während der negotiator sich mehr in große internationale Handelsaktivitäten in Übersee wagte.

Utric(u)larius 

EUPORI
Dieser Text befindet sich auf einem Marmorgrabstein, der in Gallia Narbonensis gefunden wurde. Hier werden die Begriffe navicularii und utric(u)lariorum in einem Atemzug genannt. Die genaue Funktion von utric(u)larius ist noch ungewiss. Das Wort leitet sich vermutlich von utricula (Sack aus Tierhaut) ab. Daher wird der utric(u)larius allgemein als Hersteller von kleinen Ledertaschen angesehen, die dazu dienten, Wein aus Südgallien, der in Fässern oder Amphoren gebracht wurde, für den Weitertransport umzuladen. Dies lässt sich nur schwer mit Darstellungen des Weintransports auf Reliefs vereinbaren, die vor allem Schiffe und Karren mit Fässern statt Säcken zeigen. 

Abbildung 6: Die beladene Ladung wird über einen Treidelpfad gezogen11


Einige Forscher betrachten den utric(u)larius als Binnenschiffer, während andere ihn als Reparateur von Ledertaschen sehen.
In 1981 untersuchte P. Kneissl bestehende Theorien erneut. Es stellte sich heraus, dass die Orte, an denen utricc(u)larii erwähnt wurden, fast alle an wichtigen Verkehrswegen und Handelsknotenpunkten lagen und oft kein Fluss in der Nähe war. Kneissl kommt daher zu dem Schluss, dass die utric(u)larii höchstwahrscheinlich für den Landtransport von in Ledertaschen transportierten Produkten wie Wein und in geringerem Maße Öl verantwortlich waren.12

Die navicularii im Westen des Römischen Reiches
Der römische Staat verfügte weder über Handelsschiffe noch über eine Flotte. Daher musste der Transport ausgelagert werden. Dies geschah während der Republik durch Verträge mit sogenannten mancipes oder publicani:
Wir schließen öffentliche Pachtverträge durch Versteigerung ab, damit uns Getreide aus den überseeischen Provinzen gebracht wird und wir nicht hungern müssen.13
Wenn ein publicanus zwar einen Vertrag über die Einfuhr von Getreide hatte, aber keine Schiffe besaß, appellierte er daran die navicularii. Obwohl wir es erst aus dem ersten Jahrhundert n. Chr. kennen finden sich in den Quellen Hinweise darauf, dass die navicularii den Transport von Produkten für den Staat übernahmen, ist es durchaus möglich, dass sie bereits über publicani in diesem Sektor in der Republik tätig waren. Ab der Kaiserzeit waren es die navicularii, die, teilweise aufgrund der übermäßigen Missbräuche der publicani14, im Auftrag des Staates den Transport übernahmen. Eine der ersten Erwähnungen von navicularii ist eine Inschrift aus Ostia (AE 1955.178)15:

Pacceio 

Abbildung 7: Theater von Ostia mit der Piazzale delle Corporazioni dahinter

Laut Palma und De Salvo handelte es sich bei diesen navicularii eigentlich nicht um Seeschiffe, sondern um Küstenschiffe aus der Gegend von Ostia.16
Vom Ende des ersten und Anfang des zweiten Jahrhunderts n. Chr. sind die navicularii,die Waren für die annona transportieren, organisiert auf Provinz ebene, wie wir am Piazzale delle corporazioni in Ostia sehen können: Die afrikanischen und gallischen Reeder einer Stadt hatten dort im 3. Jahrhundert jeweils ihre eigene Statio (siehe Artikel„Überseehandel“). Der Transport wurde den navicularii überlassen, aber sie operierten von Italien aus, von Ostia aus. Sie wären dann wahrscheinlich auf mehreren Transportrouten gesegelt, deren Endziel jeweils der Hafen von Ostia war.
Als die Bedeutung der annona zunahm, war es wahrscheinlich wirtschaftlich interessanter, den Transport von den Exportorten aus zu organisieren.

Welche Produkte wurden in die staatliche Lebensmittelversorgung einbezogen?

Abbildung 8: Statio 5 – Kornmessung im sogenannten Modius.

Zunächst gab es natürlich Getreide. In den ersten Jahrhunderten des Reiches kam dieses Getreide hauptsächlich aus Ägypten und Afrika, in geringerem Maße auch aus Italien, Sizilien, Sardinien, Gallien und Spanien. Aus verschiedenen Quellen lässt sich ableiten, dass Rom jährlich etwa 60.000.000 Modii (400.000 Tonnen) Getreide importierte17.
Öl war auch wichtig. Öl zum Kochen, zur Linderung und Hautpflege. Bereits im ersten Jahrhundert v. Chr. Beatica (Spanien) spielte eine wichtige Rolle bei der Versorgung Roms. Dies setzte sich bis in die Kaiserzeit fort: Die zahlreichen Scherben von Ölamphoren vom Monte Testaccio (Rom), von denen die jüngsten aus der Mitte des 3. Jahrhunderts stammen, belegen dies eindrucksvoll. 

Abbildung 9: Monte Testaccio in Rom

Seit der frühen Kaiserzeit war Italien weitgehend von afrikanischem Öl abhängig (lesen Sie den Artikel„Nützen Sie die Wüste, um Rom zu entlasten“).
Die Verteilung von Öl war erst bei Septimius Severus Teil der annona. Da der Ölimport erst spät in die Zuständigkeit des Staates fiel, blieb der Handel in den ersten drei Jahrhunderten in den Händen von Privatpersonen. Der Transport erfolgte hauptsächlich durch Skipper aus Narbo18.
Ein drittes Produkt war Fleisch. Dies war nur ein Teil der annona aus der Regierungszeit von Aurelian. Die Pflege dieses Produkts erfolgte durch eine spezielle Fachklasse, die suarii. Die navicularii waren nicht beteiligt.

Schon während der Republik war Puteoli aufgrund seiner günstigen Lage in der Bucht von Neapel der wichtigste Anlegepunkt für Italien (siehe „Die Häfen von Campi Flegrei“).Von dort wurden die Produkte auf dem Landweg nach Rom gebracht oder auf kleinere Schiffe umgeladen, die entlang der Küste nach Ostia fuhren. Bis zum Endedes 2. Jahrhunderts n. Chr. Die Getreidetransporte aus Ägypten hatten Puteoli als Endziel.
Nach dem Bau der neuen Häfen unter Claudius und Trajan wurde Portus zum endgültigen Ziel. Dies bedeutete natürlich einen schweren Schlag für den Handel rund um Puteoli.

Abbildung 10: Ostia mit den neuen Häfen von Claudius und Trajan.

Wenn ein Reeder einen Auftrag vom Staat erhielt, musste er einen Vertrag nach dem Prinzip der locatio-conductio unterzeichnen, wobeider Reeder als locator (Vermieter) sein Schiff dem conductor (Mieter), in diesem Fall der Regierung, vertreten durch einen praefectus annonae, für eine bestimmte Dienstleistung zur Verfügung stellte. Eine Entschädigung dafür erhielt er erst nach Abschluss seines Einsatzes. Das bedeutete, dass das gesamte Risiko beim navicularius lag. Diese Entschädigung bestand aus bestimmten Privilegien und einer Frachtgebühr.
Seit dem zweiten Jahrhundert sind eine Reihe von Gesetzen bekannt, die die Rechtsstellung der navicularii genauer bestimmen und schützen.
Das erste Zeugnis, das wir über einen solchen Vertrag mit dem Staat haben, stammt aus der Zeit von Claudius. Im Winter 51 litt Rom unter einem gravierenden Getreidemangel, was dazu führte, dass die Menge den Kaiser wütend mit Brotstückenbewarf19. Claudius ergriff sofort die notwendigenMaßnahmen20:
“(…) er ließ nichts unversucht, auch im Winter Lebensmittel liefern zu lassen. Er versprach den Händlern auch bestimmte Gewinne durch die Übernahme des Schadens, falls jemand durch Stürme Schaden erlitten hatte, und gewährte denjenigen, die Schiffe für den Handel bauen ließen, je nach Status große Vorteile: Ein römischer Bürger wurde von der lex Papia Poppaea ausgenommen21, ein lateinischer Bürger erhieltdas römische Bürgerrecht und Frauen das ius quattuor liberorum 22.“
Claudius versuchte, Lebensmitteltransporte während der Wintermonate zu fördern (siehe „Winterschifffahrt“). Welchen Schaden der Staat kompensierte, teilte er nicht mit. Gehörte dazu auch das Schiff oder war es nur die Ladung? Claudius versprach auch Vorteile, wenn neue Schiffe mit einer Mindestkapazität gebaut würden23:
„Ebenfalls aufgrund eines Edikts von Claudius erhalten die Latiner das römische Bürgerrecht, wenn sie ein Seeschiff bauen, das mindestens 10.000 Modii Getreide aufnehmen kann, und dieses Schiff oder ein an seine Stelle tretendes Schiff sechs Jahre lang Getreide nach Rom transportiert.“
In der Im 2. Jahrhundert wird die Mindesttonnage auf 50.000 Modi (435 Tonnen) erhöht. Dabei musste es sich nicht um ein einzelnes Schiff mit einer Tonnage von 50.000 Modi handeln, sondern es konnten auch mehrere Schiffe mit einer Gesamtkapazität von 50.000 Modi sein. 

Abbildung 11: Statio 23 in Ostia der Navicularii aus Syllectum.

Die Befreiung von munera publica (öffentliche Verpflichtungen) wurde aus der folgenden Regelung nicht nur für Importeure, die für den Staat arbeiten, sondern auch für Finanziers von Handel und Transport für den Staat deutlich:
Reeder und Händler von Olivenöl, die einen Großteil ihres Vermögens in dieses Unternehmen investiert haben, sind für fünf Jahre von öffentlichen Verpflichtungen befreit.“
Diese Privilegien galten nur für die Händler und Reeder selbst. Nicht für ihre Familie oder Erben und nicht für die nautae, die anderen Besatzungsmitglieder eines Schiffes, das für die annona. fuhr.

Die corpora naviculariorum
In den ersten beiden Jahrhunderten des Imperiums hatten die navicularii als Einzelpersonen die Möglichkeit, mit mindestens der Hälfte ihres Vermögens als Transporteur oder als Investor in den Dienst der annona zu treten. Wahrscheinlich sind sie seit Trajan in corpora zusammen geschlossen. Obwohl es nicht ganz sicher ist, geht man davon aus, dass es sich um spontane Vereinigungen von Reedern handelte, die vom Staat anerkannt wurden und nach und nach in ein zunehmend abhängiges Verhältnis zur Regierung gerieten. Dieser Prozess muss in verschiedenen Bereichen stattgefunden haben, die für die römische Wirtschaft und die annona von Interesse waren. Eine große Ausnahme bildeten die Reeder von Narbo. Sie schlossen sich nicht in einem corpus zusammen, sondern in familiae (Besitzer innerhalb ihres eigenen Clans). Die Mitgliedschaft in einem corpus bedeutete nicht automatisch, dass man die Vorteile hatte, die navicularii hatte, die Verträge mit dem Staat hatten, obwohl diese Mitgliedschaft manchmal zu Unrecht für diesen Zweck missbraucht wurde.
Die corpora waren nach dem Vorbild der Kommunalverwaltung organisiert und verfügten über eigene Leitung, Verwaltung, Schatzkammer usw.25 Sie wurden von einem oder mehreren Magistraten mit Titeln wie magister, quinquennalis oder magister quinquennalis geleitet. Diese wurden von niederen „Beamten“ unterstützt, beispielsweise fürFinanzen (questoresund curatores) und Sachbearbeiter (scribae). Es sind nur wenige Beamte bekannt, und fast alle von ihnen waren Mitglieder des corpus naviculariorummaris Hadriatici (Verband der in der Adria tätigen Reeder), der wahrscheinlich seinen Sitz in Ostia26.hatte.

Abbildung 12: Das römische Theater in Arles

Neben diesem corpus finden wir im 2. Jahrhundert nur noch den corpus naviculariorum marinorum Arlatensium aus Arles. Eine im Theater von Arles gefundene Inschrift zeigt, wie wichtig die Stellung der Reeder war. Sie hatten gute, reservierte Plätze in diesem Theater27.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diegroße Bedeutung von Corpora für die Regierung darin bestand, dass sie dauerhaft über eine Körperschaft verfügen konnte, die den Gütertransport für den Staat übernahm und die Garantie bot, dass Verträge nicht aufgrund individueller Probleme gebrochen wurden.
Der Staat handelte nicht mehr mit einzelnen Reedern, sondern mit dem gesamten Unternehmen. Für die Mitglieder war es interessant wegen der Privilegien, die sie erhielten, der gegenseitigen Unterstützung in Form von Geld und Schiffen durch andere Mitglieder und dem Prestige des Korpus selbst.
Darüber hinaus blieb ausreichend Fracht für einzelne Reeder übrig, wie wir auf der Piazzale delle Corporazioni sehen. Die Reeder, die Getreide transportierten, hatten einen Vertrag mit dem Staat, der jedoch nur Getreide und später Öl zur Verteilung an die Bevölkerung betraf. Natürlich wurde viel mehr Getreide und Öl gehandelt. Dasselbe galt auch für viele andere Produkte. Diese navicularii oder negotiones waren nicht verpflichtet, Mitglieder eines Corpus zu werden, schon gar nicht in den ersten drei Jahrhunderten unserer Zeitrechnung. Im 4. Jahrhundert wurde diese Mitgliedschaft für alle Reeder verpflichtend.

  • Abbildung 13: Sarkophaginschrift eines Magister Quinquennalis. In diesem Fall des
    Schiffbaukollegiums aus Ostia 28

    Quelle
  • - Wim Broekhaert-The Roman navicularii: eine Studie über die soziale, wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Reeder in der Kaiserzeit, 2006

  • Nüsse
  • 1: Isidorvon Sevilla (560 – 636) Etymologiae, 19, 19, 1
  • 2: Ernout & Meillet, 1960, 431: „Sans rapport avec navicula“.
  • 3: Cicero – Scholia Gronoviana, Pro Lege Manilia
  • 4: Cicero,De Re Publica, 2, 7. Vgl. auch Juvenalis, Satyrae, 14, 258-304; Plinius, Naturalis Historia, 2, 118 „Est autem maritimis urbibus etiam quaedam crimela ac mutatio morum; admiscentur enim novis sermonibus ac disciplinis, and inportantur non merces solum Adventiciae sed etiam mores, ut nihil possit in patriis institutis manere integrum. Iam qui uncolunt „Eas urbes, non haerent in suis sedibus, sed volucri sempre spe et cogitatione rapiuntur a domo longius, atque etiam cum manent body, animo tamen exulant et vagantur et navigandi et agrorum et Armorum cultum reliquerant.“
  • 5: Domitius Ulpianus (ca. 170 – 223) war ein berühmter römischer Anwalt aus Tyrus. „Exercitorem eum dicimus, ad quem obuentiones et reditus omnes perueniunt, siue is dominus nauis sit siue a domino nauem per auersionem conduxit uel ad tempus uel in perpetuum.“
  • 6: Vgl. Cicero, De inventorye 2, 154: „(…) dominus navis, cum idem gubernator esset (…)“ („wenn der Schiffseigner auch der Fahrer ist“). Dies wäre insbesondere bei kleineren Schiffen der Fall gewesen.
  • 7: Sirks, 1984, 133-137 und 141-144; Herz, 1988, 102-103.
  • 8: Dig. 50, 5, 3 (Scaevola): „His, qui naues marinas fabricauerunt et ad annonam populi Romani praebuerunt non minderjährig quinquaginta milium modiorum aut plures singulas non minderjährig decem milium modiorum, donec hae naues nauigant aut aliae in earum locum, muneris publici uacatio praestatur ob.“ nauem
  • 9: Foto Vatikanische Archive.
  • 10: Dig. 14, 1, 1, 2 (Ulpian). „Si quidem qui magistrum praeponit, contrahi cum eo erlauben“
  • 11: Reliefsammlung Musée Lapidaire
  • 12: S. Kneissl 1981, 171-182
  • 13: Columella 1, 20: „(…) ad hastam locamus, ut nobis ex transmarinis prouinciis aduehatur frumentum, ne Fame laboremus (…)“
  • 14: Tacitus,Annales, 13, 51
  • 15: Gefunden in der Schola del Traiano (nicht ursprünglicher Ort). „An Pacceius, Sohn von Lucius, Quästor mit prätorianischer Autorität, den Navicularii von Ostia, weil er der Erste war (ein gemeißeltes Porträt?)…“ H. Bloch
    – AE 1955.178. (Die Schreibweise naviculariei wirkt archaisch und ordnet die Inschrift dem 1. Jahrhundert n. Chr. zu.)
  • 16: Palma.1975, 12; De Salvo, 1192, 376
  • 17: Casson, 1980, 21. Vgl. auch Rickman, 1980a, 263-264
  • 18: Sirks, 1984, 87, Anmerkung 2
  • 19:Suetonius,Claude., 18, 2.
  • 20: Suetonius, Vlaud., 18, 2-19,1 „(…) nihil non ex[eo]cogitauit ad inuehendos etiam tempore hiberno commeatus. nam et negotiatoribus certa lucra proposuit suscepto in se damno, si cui quid per tempestates accidisset, et naues.“ mercaturae causa fabricantibus magna commoda constituit pro condicione cuiusque: ciui[s] uacationem legis Papiae Poppaeae, Latino ius Quiritium, feminis ius IIII liberorum.“
  • 21:Gesetz,das es zur Pflicht machte, Kinder zu haben.
  • 22: Privileg, ein Testament ohne Intervention zu erstellen, das normalerweise gewährt wird, wenn man drei oder mehr Kinder hat.
  • 23: Gaius, Institutiones, 1, 32c. - „Item edicto Claudii Latini ius Quiritium consecuntur, si nauem marinam aedificauerint, quae non minus quam decem milia modior(um frumen)ti capi(a)t, eaque nauis uel quae in eius locum substituta (sit, sex) annis frumentum Romam portauerit.“
  • 24: Dig.50, 4, 5 (Scaevola) „Nauicularii et mercatores olearii, qui magnam partem patrimonii ei rei contulerunt, intra quinquennium muneris publici uacationem habent.“
  • 25:Dig.3, 4, 1, 1 (Gaius). Den Text finden Sie auf Seite 58. Vgl. Royden, 1988, 14-17
  • 26: Vgl. Infrastruktur, Seite 75.
  • 27: CIL 12, 3318
  • 28:D(is)M(anibus)
    C(aius) IVNIVS PAL(atina) EVHODVS MAGISTER Q(uin)Q(uennalis)
    COLLEGI FABR(um) TIGN(uariorum) OSTIS LVSTRI XXI
    FECIT SIBI ET METILIAE ACTE SACERDO TI
    M(agnae D(eum) M(atris) COLON(iae) OST(iensis) CO(n)IVG(i) SANCTISSIM(ae)
    (Vatikanisches Museum)

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